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08.11.2026 11:57
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einem unentgeltlichen Gewinnspiel (im Folgenden “Aktion”) und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Philip Morris Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020 Wien (im Folgenden “PMAT”).
- Die Aktion ist zeitlich befristet und umfasst einen Teilnahmezeitraum vom 15. Oktober 2026 (00:01 Uhr) bis 01. März 2027 (23:59 Uhr).
- Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich erwachsene RaucherInnen (Vollendung des 18. Lebensjahres), die VerbraucherInnen sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben (im Folgenden “Teilnahmeberechtigte”). Ein nachträglicher Wegfall der Verbrauchereigenschaft oder des österreichischen Wohnsitzes führt zr rückwirkenden Nichtberücksichtigung für die Aktion sowie zum Wegfall sämtlicher damit verbundenen Rechte und Rechtsbeziehungen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen Überlassung bzw. Empfehlung der durch PMAT hergestellten bzw. vertriebenen Produkte in welcher Form auch immer befasst sind.
- Die Teilnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Teilnahmeberechtigten innerhalb des Teilnahmezeitraumes über die seitens PMAT hierfür vorgesehene(n) Plattform(en), mit welcher der Teilnahmeberechtigte zugleich diese Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen durch PMAT festgelegten aktionsbezogenen Regelungen akzeptiert und alle zur Teilnahme erforderlichen Angaben macht. Eine bloße Kenntnisnahme der Aktion und ihrer Bedingungen ohne daran anknüpfende explizite Erklärung genügt nicht.
- Durch die Teilnahme an der Aktion besteht die Möglichkeit, eines von fünf iPhones 17 Pro, oder einen von 150 Wunschgutscheinen im Wert von je 50 € von von uns ausgewählten Anbietern zu gewinnen. Die für die Einlösung eines Gutscheins erforderlichen Informationen sind von den GewinnerInnen unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Informationen eigenständig abzuspeichern oder anderweitig verfügbar zu halten. PMAT ist nicht verpflichtet, diese Informationen erneut bekannt zu geben.
Der Gesamtwert der Gewinne der Aktion beträgt insgesamt mindestens 10.000 €. Für die Einlösung der Gutscheine und deren Gültigkeit gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, auf die die PMAT keinen Einfluss hat.
- Teilnahmeberechtigte dürfen nur einmal an der Aktion teilnehmen und können höchstens einen Gewinn erhalten. Bei wiederholter Teilnahme können TeilnehmerInnen vom Erhalt eines Gewinns ausgeschlossen werden, PMAT ist jedoch nicht hierzu verpflichtet. Eine Ablöse von Gewinnen gleich welcher Art (insb. Bar- oder Sachablöse), ein Umtausch oder eine Übertragung auf sonstige Personen sind ausgeschlossen.
- Die Ermittlung der GewinnerInnen der jeweiligen Gewinne und deren Benachrichtigung erfolgt durch PMAT binnen angemessener Frist nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes. Eine Frist von einem Monat gilt jedenfalls als angemessen, eine Überschreitung kann im Einzelfall jedoch sachlich gerechtfertigt sein. Teilnahmeberechtigte haben die Inanspruchnahme allfälliger Gewinne bei sonstigem Verfall binnen zehn Tagen nach deren Bekanntgabe zu bestätigen; anderenfalls verfällt der Gewinnanspruch. PMAT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) im Einzelfall eine längere Bestätigungsfrist festzulegen, (ii) von den Verfallsfolgen einer verspäteten Bestätigung abzusehen, sowie (iii) nach Ablauf der Bestätigungsfrist Gewinne anderen Teilnahmeberechtigten oder sonstigen Personen zuzuwenden oder diese ungenutzt verfallen zu lassen. Die GewinnerInnen werden über die bei ihrer Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer benachrichtigt. PMAT behält sich vor, die Übermittlung des Gewinns von einer vorherigen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments (ggf. in Kopie) abhängig zu machen, um die Volljährigkeit zum in Ziffer 3 genannten Zeitpunktzu überprüfen.
- Teilnahmeberechtigte verpflichten sich, keine Inhalte (einschließlich Texte, Bilder, Videos, etc.) über soziale Medien zu veröffentlichen oder zu verbreiten und keine Hashtags zu verwenden, die sich auf (i) PMAT oder mit PMAT konzernverbundene Unternehmen, (ii) deren Produkte oder Marken, (iii) diese Aktion oder damit zusammenhängende Gewinne oder (iv) sonstige Aktivitäten oder Mitteilungen von PMAT oder mit PMAT konzernverbundenen Unternehmen beziehen.
- PMAT ist berechtigt, Teilnahmeberechtigte ganz oder teilweise sowie dauerhaft oder vorübergehend von den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dieser oder anderen Aktionen auszuschließen, sofern berechtigte Interessen von PMAT berührt sind, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. PMAT erbringt keine Beratung, Vertretung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Steuern bzw. Abgaben jeder Art.
- Die Rechte von Teilnahmeberechtigten bei Sach- und Rechtsmängeln und eine etwaige Haftung von PMAT bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet PMAT für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMAT nur: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verhalten PMAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- PMAT ist berechtigt, die Aktion jederzeit in ihrem sachlichen, persönlichen, zeitlichen oder örtlichen Anwendungsbereich zu ändern, einzuschränken oder aufzuheben, soweit dies aufgrund rechtlicher oder besonderer tatsächlicher Umstände erforderlich oder sachlich gerechtfertigt erscheint, die erst nach Beginn des Teilnahmezeitraums eintreten oder bekannt werden.
- Im Zusammenhang mit der Aktion sowie allen damit in Verbindung stehenden Rechten und Pflichten gleich welcher Art gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnomen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen und die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.
Wien, 15. Oktober 2026